Ein vergleichender Blick auf den aktuellen Bestand an Elektroautos und die öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten in Gemeinden und Kantonen zeigt grosse Unterschiede. Durch die Gestaltung von Rahmenbedingungen können auch die Kantone und Gemeinden darauf Einfluss nehmen, wie ein neuer Leitfaden zeigt. Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Gemeinde und Ihr Kanton bei der Elektromobilität im schweizweiten Vergleich aktuell steht, können Sie dies auf einfache Weise herausfinden.
Wo stehen meine Gemeinde und mein Kanton bei der E-Mobilität im Vergleich?
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Gemeinde und Ihr Kanton bei der Elektromobilität im schweizweiten Vergleich steht, hilft Ihnen die Anwendung Energie Reporter des Bundesamts für Energie BFE weiter. Dort erfahren Sie, dass der Bestand an Elektroautos in der Schweiz aktuell 4.1 % beträgt. Liegt Ihre Gemeinde oder Ihr Kanton über oder unter diesem Schweizer Durchschnittswert?
Mit einem Klick auf weitere Details wird Ihnen auch die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte angezeigt. Es zeigt sich, dass es zwischen den Gemeinden und Kantonen grosse Unterscheide gibt. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Entscheidend dürften auch die lokalen Rahmenbedingungen sein. Je nach Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen gehört Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde bei der Elektromobilität womöglich zu den Vorreitern in der Schweiz.
Wichtige Rolle der Kantone und Gemeinden bei der Schaffung von Rahmenbedingungen
Gemeinden und Kantone sind Schlüsselakteure beim Übergang zur Elektromobilität. Es gibt zahlreiche Handlungsbereiche, wo diese aktiv werden können: von der Elektrifizierung der eigenen Fahrzeugflotte über die Genehmigung von Ladeinfrastruktur bis hin zur Gesetzgebung und Förderung (mehr dazu in diesem Blog-Beitrag).
Insbesondere bei der Gestaltung von Rahmenbedingungen nehmen Kantone und Gemeinden eine wichtige Rolle ein. So haben eine Mehrzahl der Kantone und Gemeinden zum Beispiel Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge noch nicht in ihrer Gesetzgebung oder im Rahmen von Förderprogrammen verankert. Über die Gesetzgebung und Förderprogramme besteht jedoch ein substanzieller Hebel zur Schaffung guter Rahmenbedingungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur.
Neuer Leitfaden zeigt konkrete Handlungsbereiche für Gemeinden und Kantone
Doch wie können die zuständigen Personen eines Kantons oder einer Gemeinde konkret vorgehen, um geeignete Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur zu schaffen? Ein neuer Leitfaden (Ladeinfrastruktur gesetzlich verankern – Ein Leitfaden für Gemeinden und Kantone) von LadenPunkt bietet Unterstützung. Er zeigt Möglichkeiten und Praxisbeispiele auf, wie Kantone und Gemeinden mit rechtlichen Grundlagen oder Förderprogrammen die Elektromobilität gezielt vorantreiben können. Dafür gibt es grundsätzlich vier Handlungsbereiche:
Energiegesetzgebung
Baugesetzgebung
Förderprogramme
Steuergesetzgebung
Es gibt im Leitfaden eine originelle Lesehilfe, damit die Empfehlungen und konkreten Praxisbeispiele rasch auffindbar sind. Ein Drehscheiben-Modell dient dabei als Entscheidungshilfe. So zeigt der Leitfaden zu jeder Einstellung der Drehscheiben passende Empfehlungen und vorhandene Praxisbeispiele auf (siehe Abbildung unten).
Konkrete Beispiele aus der Praxis zum nachahmen
Immer mehr Kantone und Gemeinden erarbeiten Strategien oder Konzepte für die Förderung der Elektromobilität, oft fehlen aber noch handfeste Ideen für die Umsetzung. Hier bietet der neue Leitfaden eine Beispielsammlung von konkreten Massnahmen für Kantone und Gemeinden.
Eine Herausforderung sind zum Beispiel fehlende Ladestationen zu Hause, gerade in der Schweiz, einem Land der Mieterinnen und Mieter schlechthin (mehr dazu in diesem Blog-Beitrag). Baugesetze sind oft ein geeignetes Instrument, um Vorschriften zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Neubauten oder bei umfassenden Sanierungen gesetzlich zu verankern.
Für die Verankerung im Baugesetz bietet sich die Orientierung an national anerkannten Standards an. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat mit dem Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden»nationale Regeln der Baukunde geschaffen, die in einigen Kantonen auch in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Nicht zuletzt aufgrund der raschen Entwicklung der Elektromobilität ist nun eine Revision der Inhalte des Merkblatts und eine Überführung in eine Norm in Arbeit. Wir von der eMobilityLab GmbH durften den SIA kürzlich bei Erarbeitung einer Vorstudie unterstützen, um den Überarbeitungsbedarf zu identifizieren.
Fazit: Kantone und Gemeinden können die Entwicklung mit guten Rahmenbedingungen positiv beeinflussen
Ein Vergleich mit dem Energie Reporter zeigt schön die unterschiedlichen Entwicklungen in den Kantonen und Gemeinden. Die öffentliche Hand kann diese Entwicklungen mit ihrer Gesetzgebung und Förderprogrammen positiv beeinflussen. Damit kann auch ein zentraler Grundstein dafür gelegt werden, dass eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren Lademöglichkeiten laufend ausbauen können.
Erfolgreiche Umsetzungsbeispiele, wie sie der neue Leitfaden vorstellt, sind wichtig, um von den bereits gemachten Erfahrungen zu lernen. Auch ein regelmässiges Monitoring der Wirkungen der Rahmenbedingungen sollte bei der Umsetzung eingeplant werden.
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