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Flottenelektrifizierung jetzt angehen – Der Bund fördert die Planung

vor 2 Stunden
5 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen wissen, dass ihre Fahrzeugflotte mittelfristig elektrisch unterwegs sein wird. Offen ist oft, wann und wie der Umstieg gelingt, ohne dass der Betrieb leidet oder die Investitionen in die Ladeinfrastruktur am Bedarf vorbeigehen.

 

Genau hier setzt die Ausschreibung «Nachhaltige Mobilität in Unternehmen 2026–2027» von EnergieSchweiz an. Sie unterstützt Unternehmen bei der Erarbeitung von Mobilitäts- und Ladekonzepten. Die Flottenelektrifizierung ist dabei ausdrücklich einer von fünf Themenschwerpunkten. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Projektkosten, höchstens CHF 15'000 pro Projekt (Quelle: EnergieSchweiz, Ausschreibung Juni 2026).


In diesem Beitrag zeigen wir, was gefördert wird, wie eine fundierte Planung aussieht und weshalb es sich lohnt, das Thema in den kommenden Monaten anzugehen.


Was EnergieSchweiz bei der Flottenelektrifizierung fördert

EnergieSchweiz ist das Programm des Bundes zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Mit der aktuellen Ausschreibung will das Programm den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen der unternehmensinduzierten Mobilität senken. Gemeint sind der Betriebsverkehr, das Pendeln der Mitarbeitenden sowie der Kunden- und Besucherverkehr.

 

Der Bund misst den Unternehmen dabei eine Schlüsselrolle bei, um die Ziele der Energiestrategie 2050 und das Netto-Null-Ziel 2050 zu erreichen. Gemäss der Ausschreibung bestehen im heutigen Wirtschaftsverkehr noch erhebliche Einsparpotenziale. Für Unternehmen, deren Fahrzeuge ein fester Bestandteil des Betriebs sind, ist die Flottenelektrifizierung einer der direktesten Hebel, um diese Potenziale zu nutzen.

 

Die Ausschreibung umfasst zwei Module:


  • Modul 1 – Mobilitätskonzept: Analyse der Ausgangslage, Umfragen, Konzept, Machbarkeitsanalyse und Aktionsplan.

  • Modul 2 – Kommunikative Begleitung zur Umsetzung: zum Beispiel Workshops, Schulungen, Informationsveranstaltungen oder angepasste Reglemente.


Eckpunkt

Regelung

Förderbeitrag

max. 40 % der Projektkosten, höchstens CHF 15'000 pro Projekt

Eigenfinanzierung

mind. 60 %, bei der Eingabe vollständig gesichert; Eigenleistungen sind anrechenbar

Externe Beratung

Kosten für externe Beratung sind förderfähig; ausbezahlt wird nur an das Unternehmen

Nicht gefördert

Ladeinfrastruktur, Fahrzeuge, Projekte, die bereits in Umsetzung sind

Verfahren

«Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient»

Fristen

Eingabe seit 1. Juni 2026 möglich, spätestens bis 30. September 2027; letzte Rechnungen bis 31. Oktober 2027


Flottenelektrifizierung in fünf Schritten planen

Die Ausschreibung beschreibt ein Vorgehen, das sich auch in den Flottenprojekten bewährt hat, die wir fachlich begleiten durften. Es führt von der Bestandsaufnahme zu einem umsetzbaren Plan:


  1. Flottenanalyse: Am Anfang steht ein Überblick über die bestehende Flotte, ihre Nutzung und die vorhandenen Lademöglichkeiten. Dazu gehören Angaben wie Fahrzeugtyp, Antriebsart und Erstzulassung. Fahrtenbücher geben Aufschluss über Tagesfahrleistungen, Standzeiten und Reichweitenanforderungen. Unsere Erfahrung zeigt: Aktuelle und vollständige Fahrzeugdaten sind entscheidend, gerade wenn verschiedene Abteilungen für die Fahrzeuge zuständig sind.

  2. Bedarfsanalyse und Befragung: Mit einer Befragung der Mitarbeitenden lassen sich Mobilitätsbedürfnisse und Rahmenbedingungen erheben, etwa ob zu Hause geladen werden kann. Ebenso wichtig ist der direkte Einbezug der Fahrzeugnutzerinnen und -nutzer. Nur wenn Anforderungen wie Nutzlast, Anhängelast, Aufbauten oder Allradantrieb bekannt sind, lassen sich geeignete Elektrofahrzeuge auswählen.

  3. Ladekonzept: Auf Basis der Flotten- und Bedarfsanalyse wird der Energiebedarf der Fahrzeuge berechnet und der Ladebedarf an den relevanten Standorten ermittelt. Daraus ergibt sich, wie viele Ladepunkte mit welcher Ladeleistung nötig sind. Für das Laden über Nacht genügen oft Ladepunkte mit 11 kW, für Fahrzeuge im Mehrschichtbetrieb kann eine Schnellladestation nötig sein.

  4. Machbarkeitsanalyse: Hier wird geprüft, welche Netzanschlussleistung die geplante Ladeinfrastruktur erfordert und wie sich Lastspitzen mit einem Lastmanagement reduzieren lassen. Zudem wird geklärt, wie sich die Ladestationen in bestehende Energiesysteme einbinden lassen, etwa in eine Photovoltaikanlage oder ein Energiemanagementsystem. Zu empfehlen ist ausserdem ein Konzept für die Notstromversorgung, damit wichtige Fahrzeuge auch bei einem Stromausfall einsatzbereit bleiben.

  5. Aktionsplan: Zum Schluss werden Ziele, prioritäre Massnahmen, Umsetzungszeiträume und Indikatoren für das Monitoring festgelegt. Ein Beschaffungsplan je Standort zeigt auf einen Blick, in welchem Jahr wie viele Elektrofahrzeuge beschafft werden. Damit lässt sich die Flottenelektrifizierung etappiert umsetzen, abgestimmt auf die Ersatzzyklen der Fahrzeuge.


Der Vorteil dieses Vorgehens: Die Ladeinfrastruktur wird weder zu knapp noch zu gross dimensioniert. Und die Investitionen folgen einem Plan statt einzelnen Fahrzeugbeschaffungen. Zudem lohnt sich die Frage, ob die Flotte verkleinert werden kann, etwa durch das Teilen von Fahrzeugen mit geringer Fahrleistung oder durch kleinere, einsatztaugliche Modelle.


Weitere Erkenntnisse aus der Praxis, zum Beispiel zur Standortanalyse, zum Heimladen und zur Eigenverbrauchsoptimierung, finden Sie in unserem Beitrag «Praxistipps für eine erfolgreiche Elektrifizierung der Fahrzeugflotte».


Heute gibt es ein grosses Angebot an E-Autos
Heute gibt es ein grosses Angebot an E-Autos

Mitarbeitende früh einbeziehen

Die Technik ist nur ein Teil der Umstellung. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Mitarbeitende zunächst Vorbehalte haben können – insbesondere dann, wenn sie ihr Geschäftsfahrzeug auch privat nutzen.

 

Umso wichtiger ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig einzubeziehen, regelmässig zu informieren und gezielt zu schulen. Mögliche Massnahmen sind:


  • Informationsveranstaltungen und Probefahrten

  • Kurse zu energieeffizientem Fahren

  • klare Regeln zum Laden am Arbeitsplatz und zu Hause, inklusive Abrechnung des Ladestroms

  • angepasste Reglemente, zum Beispiel für Kilometerpauschalen oder Geschäftsreisen


Auch solche Massnahmen können über Modul 2 der Ausschreibung gefördert werden.


Ausschreibung Nachhaltige Mobilität in Unternehmen 2026–2027
Bildquelle: EnergieSchweiz

Warum sich der Start jetzt lohnt – und was bei der Eingabe zählt

Für einen zeitnahen Start sprechen mehrere Gründe:


  • Europas Firmen setzen zunehmend auf Elektroautos: In einer im Frühling 2026 publizierten Studie von DKV Mobility mit 1'732 befragten Flottenverantwortlichen aus acht EU-Ländern gaben rund 56 Prozent an, in den nächsten zwei Jahren mehr vollelektrische Fahrzeuge anschaffen zu wollen (Quelle: DKV Mobility).

  • Grosses Fahrzeugangebot: Auch in der Schweiz kommt der Markt voran: Von Januar bis September 2026 waren 26,2 Prozent der neu zugelassenen Personenwagen reine Elektroautos (Quelle: auto-schweiz). Zudem gibt es inzwischen auch ein grosses Angebot an elektrischen Kompakt- und Kleinwagen. Das erleichtert auch den Wechsel auf kleinere, einsatztaugliche Modelle.

  • Begrenzte Mittel: Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Übersteigen sie die verfügbaren Mittel, werden nur die Anträge berücksichtigt, die die Bewertungskriterien am besten erfüllen.

  • Gesuch vor Projektstart: Projekte, die bereits in Umsetzung sind, werden nicht unterstützt. Die Planung sollte deshalb erst nach der Eingabe beginnen.

  • Netzanschluss braucht Vorlauf: Muss die Anschlussleistung am Standort erhöht werden, ist eine frühe Abstimmung mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber entscheidend, weil dies Kosten und Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

  • Ersatzzyklen nutzen: Wer vor der nächsten Fahrzeugbeschaffung einen Plan hat, kann gezielt auf Elektrofahrzeuge wechseln.


Das Gesuch reicht das Unternehmen selbst ein, mit dem Eingabeformular und dem Excel-Formular «Projektkosten und Finanzierung», per E-Mail an EnergieSchweiz. Eine Fachjury bewertet unter anderem den Bezug zu den Themenschwerpunkten, die Wirkung auf CO₂-Emissionen oder Energieeffizienz, die Übertragbarkeit der Lösung und die Qualität des Dossiers. Ausschlaggebend sind auch die Unterstützung durch die Geschäftsleitung und klare Verantwortlichkeiten im Projekt.


Fazit: Flottenelektrifizierung mit Förderung solide planen

Mit der Ausschreibung von EnergieSchweiz können Unternehmen bis September 2027 die Planung ihrer Flottenelektrifizierung mit bis zu 40 Prozent bzw. höchstens CHF 15'000 fördern lassen. Gefördert werden Flottenanalyse, Ladekonzept, Machbarkeitsanalyse, Aktionsplan und die kommunikative Begleitung, nicht aber Fahrzeuge und Ladestationen. Da die Mittel nach Eingang vergeben werden und laufende Projekte ausgeschlossen sind, lohnt es sich, das Gesuch vor dem Projektstart einzureichen.


Sie möchten als Unternehmen oder Gemeinde die Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte angehen und prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist? Wir unterstützen Sie neutral und anbieterunabhängig – von der Projektskizze für das Gesuch über die Flottenanalyse und das Ladekonzept bis zur Ausschreibung der Ladeinfrastruktur. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch über unser Kontaktformular.



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